schnell – gut – günstig – 8 Jahre Garantie

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines
Allen Vereinbarungen, Angeboten und Lieferungen liegen unseren nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen oder durch uns schriftlich zu bestätigen. Dieses gilt auch für Änderungen, Nebenabreden und Zusicherungen.

 

2. Angebot-Annahme
Unsere Angebote sind freibleibend und verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme. Die vom Auftraggeber unterzeichnete Bestellung ist ein bindender Auftrag.

 

3. Preise
Die im Angebot und in der Bestätigung angegebenen Preise sind netto .Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der aktuellen Höhe in der Rechnung zusätzlich ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung .

 

4. Zahlung
Das Zahlungsziel aus dem Angebot ist bindend und zu sofort fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu fordern .

 

5. Abnahme unsere Leistungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet unsere Leistungen abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden .

 

6. Lieferzeit
Leistungsfristen und Termine sind nur verbindlich, soweit deren Einhaltung ausdrücklich vereinbart ist. Bei Sachverhalten, die wir nicht zu vertreten haben, wie bei unvorhergesehenen Hindernissen, Schwierigkeiten bei Materialbeschaffung, Betriebsstörung oder Arbeitskampf verlängert sich die Leistungsfrist angemessen.

 

7. Mängelhaftung / Gewährleistung
Mängel sind unverzüglich, offenkundige Mängel sofort zu rügen. Soweit ein Mangel vorliegt, können wir den Anspruch des Auftraggebers auf Nacherfüllung nach unserer Wahl in Form der Mangelbeseitigung oder durch Herstellung eines neuen Werkes erbringen. Schäden die durch unsachgemäße Behandlung hervorgerufen wurden, fallen nicht unter den Garantieanspruch. Unsere Garantieleistung bei Komplettbeschichtungen und Schlagschaden-Reparaturen beträgt 8 Jahre. Bei Schlagschaden–Reparaturen ist die Reparaturstelle aus 1,5 m und unter normalen Lichtverhältnissen nahezu unsichtbar. Leichte Farbabweichungen sind nicht als Mangel anzusehen, eine hundertprozentige Farbgenauigkeit ist technisch manchmal nicht möglich. Das gilt auch für beim Spritzen entstandene kleine Staubeinschlüsse, diese sind nicht haltbarkeitsmindernd und stellen somit auch keinen Mangel dar.

 

8. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.